Wann verwendet man eigentlich abwiegen und wann abwägen?
Beim Abwiegen wird im wahrsten Sinne des Wortes etwas gewogen, zum Beispiel Obst an der Kasse. Eine Verwendung im Satz sieht dann so aus:
Beispiel 1: Die Pfirsiche müssen wir noch abwiegen, bevor wir bezahlen.
Beispiel 2: Ich hätte gern dreihundert Gramm Gehacktes, aber bitte genau abgewogen!
Beim Abwägen sollte man allerdings Aspekte eines Sachverhalts „vergleichend prüfen“, also das Pro und Kontra gegenüberstellen:
Beispiel 1: Beim Kauf der Aktie sollten wir Risiken und Nutzen vorher abwägen.
Beispiel 2: Bevor ich meine Entscheidung treffe, werde ich beide Argumente abwägen.
Beim Präteritum und Partizip ähneln sich aber beide Formen:
abwiegen: Präteritum = wog ab, Partizip II = abgewogen
abwägen: Präteritum = wog ab/wägte ab, Partizip II = abgewogen, abgewägt


