Hallo zusammen,

manche kennen es: Man möchte seinem neugeborenen Kind einen Fantasienamen geben und der Standesbeamte lehnt ab. Bis vor ein paar Jahren konnte man sich proaktiv (oder auch nach der Ablehnung des Standesbeamten) noch an die Universität Leipzig wenden, die hatte eine Namenberatung – doch diese wurde abgewickelt.

Jetzt gibt es nur noch die Gesellschaft für deutsche Sprache und die ist eher restriktiv mit den Gutachten. Beispielsweise lehnen die „Lucifer“ ab, obwohl es genug Kinder in Deutschland gibt, die so heißen und obwohl die Universität Leipzig diesen Namen beispielsweise positiv beschied.

Trotzdem kann jede Privatperson auch Gutachten schreiben und ich habe bereits für die Standesämter Gutachten erstellt (bspw. für Standesamt Zwickau und Standesamt Rochlitz). Dabei ist es wichtig, die Geschichte der Namen und ihre Verbreitung zu betrachten, um Belege und Möglichkeiten aufzustellen, die für die Standesbeamten dann ein Nachweis sein können.

Fragt also an mit eurem Namenwunsch und ich schaue, ob ich helfen kann. Der Preis ist dabei mit 40 Euro ein Festpreis und gilt nicht für eine Seitenzahl.

Liebe Grüße