Die folgenden Ausführungen sollen dir bei der Bewertung geistiger Eigentumsrechte weiterhelfen. Dazu haben wir dir wichtige Punkte aus dem Urheberrechtsgesetz zusammengefasst und häufig gestellte Fragen beantwortet. Wir beziehen uns hier aber ausschließlich auf deutsches Recht. Für andere Länder informiere dich bitte über die dort geltenden Gesetze.

DIESE ZUSAMMENFASSUNG STELLT KEINE RECHTSBERATUNG DAR. BITTE SUCHE DIR ANWALTLICHE UNTERSTÜTZUNG ODER ANDERWEITIGE BERATUNG, WENN DU UNSICHER BIST, OB URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN VORLIEGEN.

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Was ist ein Urheber?

Urheber ist der Schöpfer eines Werkes. Somit kann dieser Begriff etwa Autoren, Komponisten, Programmierer, Maler etc. meinen, die aufgrund von produktiver und kreativer Arbeit ein Werk geschaffen haben bzw. ihre eigenen und persönlichen Ideen in eine erfassbare Form gebracht haben. Über die Verwertung seines Werkes darf der Urheber selbst entscheiden.

Was ist ein Werk?

Durch die persönliche geistige Schöpfung einer Person entsteht ein Werk, das durch die menschlichen Sinne wahrnehmbar ist. Das Urheberrecht schützt damit nicht die Idee, sondern das entstandene Werk des Urhebers. Die Form ist durch eine nicht zufällige oder naturgegebene Anordnung gekennzeichnet und folgt erkennbar dem Willen des Urhebers.

Was ist geistiges Eigentum?

Geistiges Eigentum ist ein Rechtskonzept, das den Schutz von kreativen und intellektuellen Schöpfungen gewährleistet. Es bezieht sich auf immaterielle Güter, die aus menschlichem Geist hervorgehen wie zum Beispiel literarische Werke, Kunstwerke oder Erfindungen. In Deutschland wird geistiges Eigentum durch verschiedene Gesetze geschützt, darunter zum Beispiel das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Patentgesetz (PatG), das Markengesetz (MarkenG) oder das Geschmacksmustergesetz (DesignG).

Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt literarische, wissenschaftliche, künstlerische und musikalische Werke sowie Filmwerke, Fotografien und Computerprogramme. Es gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen oder zugänglich zu machen. Gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schaffung des Werkes, ohne dass es einer Registrierung oder Formalität bedarf.

Was sind Urheberpersönlichkeits- und Urheberverwertungsrechte?

Die Urheberpersönlichkeitsrechte (auch moralische Rechte genannt) sind eng mit der Person des Urhebers verbunden und dienen dem Schutz seiner geistigen und persönlichen Beziehung zum Werk. Sie umfassen im Wesentlichen zwei Rechte:

  • Recht auf Urheberbenennung: Der Urheber hat das Recht, als Urheber seines Werkes genannt zu werden. Dieses Recht ermöglicht es dem Urheber, seine Urheberschaft öffentlich anzuerkennen und mit seinem Werk in Verbindung gebracht zu werden. Es gilt auch nach Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte, es sei denn, der Urheber verzichtet ausdrücklich darauf.
  • Recht auf Werkintegrität: Der Urheber hat das Recht, die Unversehrtheit seines Werkes zu schützen. Das bedeutet, dass das Werk nicht entstellt, verändert oder bearbeitet werden darf, wenn dadurch die geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers beeinträchtigt werden könnten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte zulässige Nutzungen wie beispielsweise Zitate oder Parodien.

Die Urheberverwertungsrechte (auch wirtschaftliche Rechte genannt) geben dem Urheber das exklusive Recht, sein Werk wirtschaftlich zu verwerten. Diese Rechte umfassen unter anderem:

  • Vervielfältigungsrecht: Das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zum Beispiel durch Druck, Fotokopie oder digitale Speicherung.
  • Verbreitungsrecht: Das Recht, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise durch Verkauf, Vermietung oder Verleih.
  • Ausstellungsrecht: Das Recht, das Werk der Öffentlichkeit in einer Ausstellung zu präsentieren.
  • Aufführungsrecht: Das Recht, das Werk öffentlich aufzuführen, wie zum Beispiel bei Theaterstücken oder Konzerten.
  • Senderecht: Das Recht, das Werk öffentlich durch Rundfunk, Fernsehen oder andere Übertragungswege zu senden.
  • Recht auf öffentliche Zugänglichmachung: Das Recht, das Werk über das Internet oder andere Netzwerke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Online-Veröffentlichung oder Streaming.

Diese Urheberverwertungsrechte stehen dem Urheber in der Regel exklusiv zu, es sei denn, er überträgt sie auf andere, beispielsweise durch Lizenzverträge oder Verträge mit Verwertungsgesellschaften. Die Urheberpersönlichkeitsrechte hingegen bleiben beim Urheber, auch wenn er seine Verwertungsrechte abtritt.

Wann liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Eine Urheberrechtsverletzung liegt laut deutschem Gesetz vor, wenn jemand ohne Erlaubnis des Urhebers eine geschützte geistige Schöpfung nutzt oder verwertet und dadurch eines oder mehrere der urheberrechtlich geschützten Rechte des Urhebers verletzt werden. Eine solche Verletzung kann in verschiedenen Formen auftreten, darunter:

  • Vervielfältigung: Die unerlaubte Kopie oder Nachahmung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, sei es durch Drucken, Fotokopieren, Aufnehmen, Scannen oder digitale Speicherung.
  • Verbreitung: Das unerlaubte Anbieten, Verkaufen, Vermieten, Verleihen oder anderweitige Zugänglichmachung eines Werkes an die Öffentlichkeit.
  • öffentliche Wiedergabe: Die unerlaubte öffentliche Aufführung, Vorführung oder Darbietung eines Werkes, sei es auf der Bühne, im Kino, im Rahmen einer Ausstellung oder einer musikalischen Darbietung.
  • Sendung oder öffentliche Zugänglichmachung: Das unerlaubte Senden, Ausstrahlen oder öffentliche Zugänglichmachen eines Werkes über Rundfunk, Fernsehen, das Internet oder andere Übertragungswege.
  • Bearbeitung oder Umgestaltung: Die unerlaubte Veränderung, Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes, die das Werk in seiner geistigen Substanz verändert oder beeinträchtigt.
  • Entfernung oder Veränderung von Urhebervermerken: Die unerlaubte Entfernung oder Veränderung von Urhebervermerken, Copyright-Hinweisen oder sonstigen Schutzangaben, die den Urheber identifizieren oder auf das Urheberrecht hinweisen.

Es ist wichtig anzumerken, dass nicht jede Nutzung oder Verwendung eines Werkes ohne Erlaubnis automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das deutsche Urheberrechtsgesetz enthält verschiedene Ausnahmen und Schranken, die bestimmte Nutzungen erlauben, wie beispielsweise Zitate, private Kopien für den persönlichen Gebrauch oder bestimmte Formen der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse. Die genauen Bedingungen und Ausnahmen sind im Urheberrechtsgesetz festgelegt.

Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kann der Urheber rechtliche Schritte einleiten, um seine Rechte durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wie kann ich eine Urheberrechtsverletzung vermeiden, wenn ich meine Services verkaufe?

Verwende niemals eine durch das Urheberrecht geschützte Arbeit ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers. Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Arbeiten verstößt gegen unsere AGB. Zudem kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen und Geldstrafen nach sich ziehen. Bei deiner gelieferten Arbeit muss es sich um deine geistige Schöpfung handeln.

Nutzt du innerhalb der Lieferung lizenzierte Inhalte (z. B. Archivfotos) von Dritten musst du das deutlich machen und darfst diese nicht als deine eigenen ausgeben. Stelle auch sicher, dass deine von Dritten erteilte Lizenz auch eine entsprechende Erlaubnis enthält.

Da dies keine rechtliche Dokumentation darstellt und das Thema des Urheberrechts recht komplex ist, möchten wir ich dir einige allgemeine Tipps geben, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden:

Es ist ratsam, stets anzunehmen, dass Werke, die nicht von dir stammen, durch das Urheberrecht geschützt sind. Es sei denn, du kannst zweifelsfrei belegen, dass dies nicht der Fall ist. Dies gilt auch für Bilder und Artikel, die du aus dem Internet herunterlädst, selbst wenn sie scheinbar frei verfügbar sind.

Wenn du lizenzierte Werke verwenden möchtest, solltest du unbedingt die Bedingungen der entsprechenden Lizenz gründlich lesen und verstehen. Es kann sein, dass du lizenzierte Werke nur unter bestimmten Einschränkungen nutzen darfst, selbst wenn du dafür bezahlt hast. Beachte, dass du möglicherweise verpflichtet bist, Informationen zur Lizenzierung anzugeben, wenn du diese Werke verwendest.

Es ist immer empfehlenswert, vorsichtig zu sein und im Zweifelsfall um Erlaubnis zu fragen oder sich umfassender über die spezifischen Urheberrechtsbestimmungen zu informieren. Dadurch kannst du sicherstellen, dass du die Rechte anderer respektierst und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeidest.

Wer besitzt das Urheberrecht, wenn ich einen Service kaufe?

Auf der Meet-your-Writer-Plattform erhalten Käufer alle Rechte an der gelieferten Arbeit, falls vom Verkäufer auf dessen Service-Seite nicht anders festgelegt. Der Ghostwriter-Vertrag ist rechtlich grundsätzlich zulässig, da der Urheber frei bestimmmen kann, ob er als Urheber nach Außen in Erscheinung treten will.

Anders als bei der gesetzlichen Urheberschaftsvermutung im Sinne des § 10 I UrhG verpflichtet sich der Urheber bei einer Ghostwriter-Vereinbarung „zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft“, während der Namensgeber „die Möglichkeit erhalten soll, das Werk als eigenes in der Öffentlichkeit zu präsentieren“ (Urteil des OLG Frankfurt, AZ 11 U 51/08).

Kann Meet your Writer die Urheberschaft bestimmen?

Leider kann Meet your Writer als Plattform, auf der es sich um ausschließlich benutzergenerierte Inhalte handelt, keine Schlichtung bei Urheberrechtsstreitigkeiten durchführen.

Was tut Meet your Writer, um urheberrechtlichen Verletzungen zu begegnen?

Gemäß den Nutzungsbedingungen und den Richtlinien zum Schutz des geistigen Eigentums von Meet your Writer werden alle gemeldeten Verstöße sofort entfernt, sofern ausreichende Beweise vorliegen. Zudem ergreifen wir Maßnahmen gegen wiederholte Rechtsverletzer, indem wir ihr Konto sperren bzw. löschen.

Wie melde ich eine Urheberrechtsverletzung?

Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen geistigen Eigentums sowie alle anderen Verstöße kannst du ganz einfach an support@meet-your-writer.com melden.